Auktionsregeln

 

Durch die Teilnahme an der Auktion werden folgende Bedingungen anerkannt:

  1. Die Versteigerung erfolgt im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und in Euro. Verrechnung und Aufrechnung sind ausgeschlossen.

  2. Die in der Weinliste angegebenen Preise sind Schätzungen. Die einzelnen Lots werden zu den dort aufgeführten Werten aufgerufen.

  3. Die Weine werden im Zustand versteigert, in dem sie sich im Augenblick des Zuschlages befinden. Sie wurden ausnahmslos von Sponsoren zur Verfügung gestellt und werden zu Gunsten gemeinnütziger Zwecke versteigert. Jede Gewährleistung für Rechts- und Sachmängel wird daher ausgeschlossen. Der Veranstalter kann für Katalogangaben keine Haftung übernehmen. Die Beschreibung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen. Sie stellt keine zugesicherte Eigenschaft dar.

  4. Die Abgabe eines Gebotes bedeutet eine verbindliche Kaufofferte. Der Bieter bleibt an sein Gebot gebunden, bis dieses entweder ausdrücklich überboten oder vom Auktionator abgelehnt wird. Erfolgte Doppelgebote werden sofort noch mal ausgerufen. In Zweifelsfällen entscheidet der Auktionator über den Zuschlag.

  5. Es steht dem Auktionator frei, ein Gebot ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

  6. Der Auktionator behält sich das Recht vor, Lots zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge anzubieten sowie wegzulassen bzw. zurückzuziehen.

  7. Sollte ein Zuschlag infolge Beschädigung der Flaschen, Nichtauffindbarkeit oder aus anderen Gründen nicht übergeben werden können, sind Schadenersatzansprüche ausgeschlossen. Der bezahlte Kaufpreis wird jedoch vollständig rückerstattet.

  8. Der Ersteigerer erwirbt das Eigentum erst nach vollständiger Bezahlung des Zuschlagpreises. Die Haftung geht bereits mit dem Zuschlag auf den Ersteigerer über.

  9. Die Zahlung der Weine erfolgt bar beim Abholen oder mittels Electronic-Cash-Zahlung (EC). Schecks oder Kreditkarten können nicht angenommen werden. Der ersteigerte Wein wird nur gegen Vorweisung eines Zahlungsbelegs ausgehändigt.

  10. Wird die Zahlung nicht geleistet, so kann der Veranstalter wahlweise die Erfüllung des Kaufvertrages verlangen oder jederzeit auch ohne Fristensetzung den Zuschlag annullieren. In jedem Fall haftet der Ersteigerer für alle aus der Nichtzahlung bzw. aus dem Zahlungsverzug entstehenden Schäden, insbesondere bei der Aufhebung des Zuschlages auch für einen eventuellen Mindererlös, beispielsweise wenn das Objekt einem anderen Bieter der gleichen Auktion oder Dritten‚ an einer späteren Auktion zugeschlagen oder in freihändigem Verkauf veräußert wird. Dabei ist der Veranstalter in der Art der Verwertung des Gegenstandes völlig frei. Auf einen Mehrerlös hat der Ersteigerer, dessen Zuschlag annulliert wurde, keinen Anspruch.

  11. Jeder Ersteigerer haftet auf Grund seiner Anmeldung persönlich für seine Käufe und kann nicht geltend machen, auf Rechnung Dritter gehandelt zu haben.

  12. Alle ersteigerten Weine sind gegen Vorlage eines Zahlungsbeleges am Stand des Veranstalters abzuholen. Der Stand ist bis eine Stunde nach Auktionsende besetzt.

  13. Die vorstehenden Bedingungen sind Bestandteil jedes einzelnen an der Auktion geschlossenen Kaufvertrages. Änderungen sind nur schriftlich gültig.

  14. Das Recht der Bundesrepublik Deutschland gilt als vereinbart. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Dresden.

Ablauf der Auktion

  1. Interessenten, die bei der Auktion mitbieten möchten, füllen am Empfang ein Formular mit Ihrem Namen und Ihrer Anschrift aus und weisen sich mit gültigen Personalpapieren (Personalausweis, Führerschein etc.) aus, sofern sie dem Veranstalter vorher nicht auf andere Weise schriftlich bekannt wurden. Dann wird ihnen eine Bieternummer zugeteilt.

  2. Bieter, die am Tag der Auktion nicht selbst mitbieten können, haben die Möglichkeit, eine Person zum Mitbieten zu bevollmächtigen. Hierzu ist eine schriftliche Vollmacht notwendig.

  3. Es wird in folgenden Sprüngen gesteigert (alle Angaben in Euro):

Ausrufpreis

Steigerungssprung

bis 100 €

5 €

100 – 200 €

10 €

200 – 500 €

20 €

Über 500 €

50 €

  1. Wer zu dem vom Auktionator ausgerufenen Gebot ersteigern möchte, wird gebeten, seine Bieternummer deutlich hochzuhalten. Handzeichen können nicht akzeptiert werden.

  2. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Ausruf des Höchstgebots an den Meistbietenden.

  3. Interessenten können bis 10 Tage nach der Auktion nicht versteigerte Lots zum angegebenen Mindestausrufpreis erstehen. Auch in diesem Nachverkauf gelten die vorstehenden Auktionsbedingungen.

Stand: März 2022



Bitte recht freundlich - wichtiger Hinweis!


Fotografen und Mitglieder des Lions Clubs Dresden Brücke Blaues Wunder werden während dieser Veranstaltung fotografieren, filmen und Tonaufnahmen anfertigen. Wir gehen davon aus, dass die an der Veranstaltung teilnehmenden oder anderweitig beteiligten Personen durch ihr Verhalten der Teilnahme oder Beteiligung in die Erstellung und die Veröffentlichung der Aufnahmen ausschließlich zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit des Lions Clubs Dresden Brücke Blaues Wunder, auch in den sozialen Medien, einwilligen. Die Einwilligung schließt die Zustimmung zum Download von Aufnahmen von unseren Webseiten mit ein.

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